"Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf"

Rudolf von Jhernig, deutscher Rechtswissenschaftler
Kanzlei Dr. Malena Stürzenbecher

"Was aber helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?"

Jacob Grimm

Deshalb verhilft Ihnen meine Kanzlei zu Ihrem Recht

Dr. Malena Stürzenbecher
Rechtsanwältin

"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten"

Johann Wolfgang von Goethe

Deshalb leiten wir Sie durch die Vielfalt der Gesetze und vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen. Das können sowohl juristische (zB GmbH) als auch natürliche Personen sein. Wir kommen daher in fast allen Bereichen unseres Lebens mit Aspekten des allgemeinen Zivilrechts in Berührung. Klassische zivilrechtliche Bereiche sind beispielsweise Vertragsverhältnisse zwischen verschiedenen Personen, das Schadenersatzrecht sowie das Gewährleistungsrecht. Wir begleiten und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche von der ersten Beratung bis hin zur Führung eines Prozesses. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne bei der Abwehr ungerechtfertigter oder überhöhter Ansprüche, die an Sie herangetragen wurden.

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Sie wurden festgenommen und befinden sich jetzt in Untersuchungshaft? Vom Ermittlungsverfahren bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft über die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht bis hin zur rechtskräftigen Entscheidung – wir vertreten Sie in jeder Phase des Strafverfahrens.

Wurden Sie Opfer einer Straftat? Wir vertreten Sie gerne im Strafverfahren des Täters und machen Schadenersatzansprüche (zB Schmerzengeld) für Sie geltend (Privatbeteiligtenvertretung).

Wir sind darauf spezialisiert, Sie zu sämtlichen Fragestellungen des Asyl- und Fremdenrechts zu beraten. Wir vertreten sowohl Menschen, die in Österreich Schutz vor Verfolgung suchen (Asylrecht), als auch Personen, die nach Österreich einreisen, zuwandern oder hier arbeiten möchten (Aufenthaltsrecht und Ausländerbeschäftigungsrecht), ihre Familie nach Österreich bringen möchten (Familienzusammenführung) oder die österreichische Staatsbürgerschaft anstreben (Staatsbürgerschaftsrecht). Von der Antragstellung über die Vertretung vor den Behörden bis hin zu einem etwaigen Rechtsmittelverfahren – wir vertreten Sie gerne in jeder Phase des Verfahrens.

Wir sind darauf spezialisiert, Sie in allen Bereichen des Familienrechts sowie in sämtlichen Fragen des Eherechts zu vertreten. Dazu gehören unter anderem Scheidungen und ihre wirtschaftlichen Folgen, wie beispielsweise Streitigkeiten über die Aufteilung des ehelichen Vermögens, die Frage nach dem Verbleib in der Ehewohnung oder der Ehegatten- und Kindesunterhalt. Des Weiteren zählen dazu Auseinandersetzungen in Bezug auf das Sorgerecht und Besuchsrechtsregelungen für gemeinsame Kinder. Gerne beraten wir Sie auch zu Fragen des Adoptionsrechts und bei Vaterschaftsstreitigkeiten. Wir unterstützen Sie mit viel Fingerspitzengefühl bei Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten und sind bestrebt, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

Schadenersatz betrifft die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, die beispielsweise aus Vertragsbruch, Gewährleistung, Unfällen oder auch Körperverletzungen entstehen. Zum Gewährleistungsrecht zählen insbesondere die Ansprüche eines Vertragspartners gegenüber dem anderen als Folge einer mangelhaften Leistungserbringung. Wurde eine Sache (zum Beispiel ein Auto) erworben, die einen Mangel hat, sind sowohl Ansprüche aus Gewährleistung als auch Schadenersatz zu prüfen und nötigenfalls vor Gericht geltend zu machen. Wir übernehmen sowohl die Geltendmachung sämtlicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, die gegen Sie erhoben werden.

Im Arzthaftungsrecht geht es vor allem um die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Es befasst sich auf der einen Seite mit den Pflichten der Ärzte und Krankenhäuser, auf der anderen Seite mit den Rechten der Patienten. Obwohl wir grundsätzlich in Österreich einen hohen medizinischen Standard genießen, können in der Gesundheits- und Krankenpflege zahlreiche Fehler auftreten, welche oft mit schweren Folgen für die Patienten und deren Angehörige verbunden sind. Häufige Gründe für eine Arzthaftung sind etwa eine mangelnde ärztliche Aufklärung, Kunst- und Behandlungsfehler (z.B. falsche Diagnose oder fehlerhafte Medikamentenverordnung) oder Verstöße gegen das Patientenrecht. Wir beraten und vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten in allen medizin- und arzthaftungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten diese in Gerichtsprozessen.

Sie sind bei einem Verkehrsunfall zu Schaden gekommen? Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zahlt nicht? Wir beraten Sie gerne umfassend nach einem Verkehrsunfall, übernehmen die Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche, wie etwa bei KFZ-Schäden, Reparaturkosten, oder Schmerzengeld sowie auch die Abwehr gegnerischer Schadenersatzforderungen. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalles und bei drohendem Führerscheinverlust. Gerne vertreten wir Sie auch in einem auf Grund eines Verkehrsunfalles eingeleiteten Strafverfahren, sowohl als Strafverteidiger als auch als Privatbeteiligtenvertreter (Opfervertretung).

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Von alltäglichen Fragen des Arbeitsrechts wie Arbeitszeit, Gehalt, Mutterschutz und Elternteilzeit, über die Erstellung und Prüfen von Dienstverträgen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Rechtsfragen, wie beispielsweise Kündigung, Abfertigung oder Konkurrenzklauseln – wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir sind darauf spezialisiert, Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen oder auch an Sie gerichtete arbeitsrechtliche Ansprüche abzuwehren.

Verstöße gegen das Fremdenrecht, die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz und viele andere mehr sind im Verwaltungsstrafrecht geregelt. Von Aufenthaltsverboten über Führerscheinentzug bis hin zu hohen Geldstrafen – Verwaltungsübertretungen, wie etwa Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung oder die fehlenden Arbeitsbewilligung, können unangenehme Strafen nach sich ziehen. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Rechtsmäßigkeit des Vorgehens einer Behörde. Wir unterstützen Sie bei der Bekämpfung rechtswidriger Bescheide und vertreten Sie sowohl vor den Verwaltungsbehörden als auch den Verwaltungsgerichten.

Unter dem Begriff „Pferderecht“ werden alle pferdebezogenen rechtlichen Themen verstanden. Ob Gewährleistung beim Pferdekauf, Schadenersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden, Streitigkeiten über Einstellverträge oder Haftungsfragen bei Fehlbehandlungen durch einen Tierarzt. Pferdehalter sind oftmals mit unterschiedlichsten rechtlichen Problemen konfrontiert. Aber auch vor dem Pferdekauf kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die Risiken, die der Kauf eines Pferdes mit sich bringt, möglichst gering zu halten. Wir beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Angelegenheiten im Hinblick auf Ihr Pferd, damit Sie weiterhin sorglos reiten können!

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

1080 Wien, Laudongasse 20/2
+43-1-522251666

Kontaktformular